Unternehmensverwaltung
Unser Selbstverständnis in eine verantwortungsvolle Betreuung unserer Mandanten schließt natürlich auch das Angebot der buchhalterischen und verwaltenden Betreuung Ihrer neugegründeten oder umgewandelten Unternehmung mit ein. Hier gehen wir davon aus, daß den wenigsten Deutschen, sei es als bereits unternehmerisch Tätige oder als Neugründer, der Umgang mit englischen Behörden und Institutionen geläufig ist, ebensowenig wie der relevanten Fristen und Formen der in England einzureichenden Anmeldungen und Erklärungen.
Natürlich schließt unser Angebot auch die buchhalterische Betreuung der in Deutschland tätigen Gesellschaften mit ein, schon allein zur Durchführung unseres mit Ihnen abgestimmten Steuersparmodells. Wobei sicherlich von nicht unerheblichem Vorteil ist, daß wir als Wirtschaftsberatung bezüglich der Berechnung unseres Honorars nicht an die Vorgaben der Gebührenordnung für Steuerberater gebunden sind, vielmehr unsere Tätigkeit ausschließlich nach wirklichem Aufwand berechnen.
Ausdrücklich weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, daß wir keine Steuerberatung oder Rechtsberatung über das gesetzlich zulässige Maß einer wirtschaftsberatenden Tätigkeit und den Vorschriften des § 6 Abs. 4 StBerG hinaus, ausführen. In unserem Auftrag stehen hierfür unsere Kooperationspartner, vornehmlich Steuerberater und Juristen, zur Verfügung, welche direkt mit uns abrechnen.