AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die WB – T. Advisory Ltd. & Co. KG

( im Folgenden „Unternehmung“)

§ 01 Wirkungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Unternehmung gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Mandanten“ bezeichnet. Die AGB werden vom Mandanten automatisch mit Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

§ 02 Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Dienstleistungs- / Beratungsvertrag, bzw. der schriftliche Auftrag des Mandanten an die Unternehmung, in dem der genaue Leistungsumfang festgehalten wird.

2.2 Der Mandant kann der Unternehmung Aufträge in folgenden Formen erteilen:

a. per E-Mail

b. postalisch

c. per Fax

Ebenso werden mündliche Aufträge entgegen genommen, im Nachgang es einer schriftlichen Bestätigung dieses Auftrags bedarf. Mit der Übersendung von Fallunterlagen kommt ebenfalls ein Auftrag zustande, ohne daß es eines gesonderten Auftrages bedarf. Bei weitergehenden, nachträglichen Auftragserteilungen erhalten die Mandanten eine schriftliche Auftragsbestätigung per e-mail, auf gesonderten Wunsch zusätzlich per Post. Wir der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht unmittelbar nach Erhalt widersprochen (vorab fernmündlich), gilt der ergänzende Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen. Die Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

2.3 Bei besonderem Bedarf – in Zusammenhang mit dem Erfordernis von rechtlicher oder steuerlicher Beratung – werden zugelassene externe Berater hinzugezogen, die der Unternehmung durch langjährige Zusammenarbeit bekannt sind. Die Geschäftsbeziehung besteht auch in diesen Fällen weiterhin zwischen der Unternehmung und dem Mandanten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertrags zwischen der Unternehmung und dem Mandanten.

§ 03 Preise

Alle Preise unserer Leistungen verstehen sich zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt für Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 04 Zahlung und Fälligkeit

4.1 Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Honorare entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese voll erbracht wurde. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen sind, sind Nebenleistungen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.2 Mit Datum der Rechnungslegung ist der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig, ohne Abzug von Skonto, unabhängig vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Mandanten.

4.3 Der Mandant kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn der Rechnungsausgleich nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fälligkeit erfolgt, Valuta Bankverbindung Unternehmung. Für Zahlungen von Mandanten mit ausländischem Geschäftssitz gilt ein diesbezügliches Zahlungsziel von 10 Tagen Valuta Geschäftskonto Unternehmung. Im Fall des Zahlungsverzugs ist die Unternehmung berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu fordern.

4.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung eigener Forderungen ist der Mandant nur berechtigt, wenn sie rechtkräftig festgestellt und unbestritten sind.

Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

§ 05 Lieferfristen und Termine

5.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen der Unternehmung, die vertraglichen Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb eines angemessenen Zeitraums bereitzustellen.

5.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Mandanten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und das Verschulden der Nichteinhaltung unzweifelhaft bei der Unternehmung liegt.

§ 06 Mitwirkungspflicht des Mandanten

6.1 Der Mandant stellt der Unternehmung alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und so rechtzeitig zur Verfügung, daß eine zügige und fristgerechte Abwicklung des Auftrags gewährleistet ist.

6.2 Wiederholte Aufforderungen zur Vorlage benötigter Unterlagen, Informationen und/oder Materialien über den Einzelfall hinaus, führen zum Ausschluß jedweder Gewährleistung bezüglich der Einhaltung von Fristen und Terminen.

6.3 Verspätete oder nicht erfolgte Vorlage angeforderter Unterlagen, Informationen und/oder Materialien führen darüber hinaus von vornherein zum Ausschluß jedweden Rechts zur Mängelrüge oder anderweitiger Ansprüche gegen die Unternehmung aus dem Vertragsverhältnis.

6.4 In einem solchen Fall ist die Unternehmung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt unter Anspruch auf Vergütung der bis zum Rücktritt erbrachten Leistung sowie einer angemessenen Ausfallentschädigung unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts.

§ 07 Verschwiegenheitsklausel

Die Unternehmung ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Beratung- / Dienstleistungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, wirtschaftlichen und privaten Angelegenheiten des Mandanten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Mandanten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist die Unternehmung verpflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Vom Mandanten an die Unternehmung übergebenen Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Mandanten werden mit Beendigung der Bearbeitung oder des Auftrags zurückgesendet, außer es ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Eine Rücksendung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Mandanten.

§ 08 Haftung

8.1 Die Unternehmung haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldungsunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Unternehmung ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Unternehmung in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 09 Mängelrüge

9.1 Etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abwicklung des Auftrages/Abrechnung der erbrachten Leistungen durch den Mandanten anzuzeigen. Mit Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

9.2 Sollte der Mandant eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muß diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gutachten untermauert werden.

9.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muß die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Mandant das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, werden nicht übernommen.

9.4 Wird die Frist einer Leistungserbringung unangemessen lange überschritten, und die Überschreitung liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Unternehmung, sowie eine vom Mandanten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten werden konnte, ist der Mandant zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der jeweiligen unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem wirtschaftlich Gewollten und dem wirtschaftlichen Interesse dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen am Nächsten kommt.

§ 11 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Mandanten und der Unternehmung ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmung derzeit in 47807 Krefeld.

12.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Unternehmung und dem Mandanten ergebenden Streitigkeiten wird das örtlich für den Sitz der Unternehmung, z.Zt. in Krefeld, zuständige Gericht vereinbart.

§ 13 Gültigkeit

Die AGB treten mit deren Veröffentlichung im Internet und Auslage in den Büroräumen der Unternehmung in Kraft.

Änderungen und Ergänzungen gelten vom Tag der Veröffentlichung im Internet für alle bestehenden Vertragsverhältnisse insofern diesen nicht innerhalb einer Frist von drei Kalenderwochen nach deren Veröffentlichung widersprochen wird. Die Verpflichtung zur in Kenntnisnahme liegt bei den Mandanten.

Krefeld, den 01. September 2016

WB – T. Advisory Ltd. & Co. KG

Geschäftsleitung

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