Unternehmensabwicklung
Die Unternehmensabwicklung oder auch Liquidation ist grundsätzlich die legale Auflösung eines Unternehmens im Interesse des Unternehmers. Darunter ist vor allem zu verstehen, daß noch vorhandene Werte des Unternehmens erhalten und im günstigsten Fall in das Privatvermögen der Berechtigten überführt werden sollen.
Die Gründe für eine Firmenliquidation sind vielschichtig und sie vollzieht sich nicht immer nur zum Ende eines abgelehnten Insolvenzantrages (mangels Masse).
Weitere Gründe können unter anderem darin liegen, daß die Unternehmung nicht fortgeführt werden soll; mangels weiterbestehendem Geschäftszweck, absehbarer Unwirtschaftlichkeit, fehlender Nachfolge im Alter oder Krankheitsfall usw.
In jedem Fall gilt es, vorhandene Vermögenswerte zum Ende der Liquidation zu sichern und in das Privatvermögen der Berechtigten zu überführen.
Unsere Leistungen hierzu umfassen:
die Risikobewertung und –analyse für die Beteiligten
die Entwicklung der möglichen Abwicklungsvarianten
die beratende Begleitung über die Dauer der Abwicklung bis hin zur Löschung
Vermittlung von geeignete Nachfolger als Anteilseigner und/oder Geschäftsführer
im Bedarfsfall die Durchführung der Buchhaltung der Unternehmung
die steuerliche Beratung und Betreuung des/der Unternehmer/Unternehmen durch unsere zugelassenen Kooperationspartner
Voraussetzung für unsere diesbezüglichen Dienstleistungen ist, daß bei Auftragserteilung weder ein Insolvenzgrund (Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit) vorhanden, noch ein Auflösungsbeschluß ergangen ist.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, daß wir keine Steuerberatung oder Rechtsberatung über das gesetzlich zulässige Maß im Rahmen unserer wirtschaftsberatenden Tätigkeit und den Vorschriften des § 6 Abs. 4 StBerG hinaus, ausführen